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 Wichtige Informationen zum Formular zur Übertragung der

Aufsichtspflicht für die Erziehungsberechtigten

Die Übertragung der Aufsichtspflicht minderjähriger an eine volljährige Person während des abendlichen Aufenthaltes verpflichtet die Person, die diese Verantwortung übernimmt, zu einigen Verhaltensregeln

die Aufsichtsführende Person muss für den sicheren Heimweg sorgen

es sollte darauf geachtet werden, dass diese Person verantwortungsbewusst ist

der Alkoholkonsum während des Aufenthalts sollte sehr gering gehalten werden, damit die Aufsichtführende Person ihren Pflichten nachkommen kann

illegaler Drogenkonsum ist aus div. Gründen in keinem Fall zu tolerieren.

dem Minderjährigen darf es auch unter der übertragenen Aufsichtspflicht nicht ermöglicht werden, weinbrandhaltige Getränke konsumieren zu können. Dazu weiteres JuSchG.

Teil B des Formulars muss samt gültigem Personalausweis der zu beaufsichtigenden Person an der Kasse abgegeben werden. Teil A des Formulars muss die zu beaufsichtigende Person stets bei sich tragen

sollte die aufsichtsführende Person ein Haus- oder Platzverbot durch den Betreiber oder das Ordnungsamt / die Polizei erhalten, darf sich auch die zu beaufsichtigende Person nicht mehr vor Ort aufhalten.

Sie sollten als sorgeberechtigte Person(en) genau aussuchen, wem Sie die Aufsichtspflicht übertragen oder am Besten selbst dabei sein, warum eigentlich nicht?